Förderung
von Erzeugerorganisationen ab 2007
Von den finanziellen Beihilfen der
Europäischen Union können im Bereich Obst und Gemüse
ausschließlich anerkannte Erzeugerorganisationen (EO)
profitieren.
Grundlage für
die Beihilfegewährung ist die Genehmigung eines
operationellen Programms (OP) durch die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Antrag stellende
Erzeugerorganisation kann für ihr Programm eine Laufzeit von
drei bis fünf Jahren wählen.
Auf den angehängten Seiten finden Sie die
Informationen zu diesem Verfahren.
Kurzübersicht Obst und Gemüse ab 2007 - 12 KB