Förderung von Erzeugerorganisationen ab 2007


Von den finanziellen Beihilfen der Europäischen Union können im Bereich Obst und Gemüse ausschließlich anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) profitieren.

Grundlage für die Beihilfegewährung ist die Genehmigung eines operationellen Programms (OP) durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Antrag stellende Erzeugerorganisation kann für ihr Programm eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren wählen.

Auf den angehängten Seiten finden Sie die Informationen zu diesem Verfahren.

Kurzübersicht Obst und Gemüse ab 2007   - 12 KB