Allgemeines:
Die Landwirtschaftskammer Bremen ist das Selbstverwaltungsorgan der bremischen Landwirtschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist die Beratung und Information von Landwirten und Grundstückseigentümern in Fragen der Landbewirtschaftung. Außerdem vertritt die LWK als Träger öffentlicher Belange die Landwirtschaft.
In der Organisation gibt es in Bremen die Besonderheit, dass Fragen zum Garten- und Gemüsebau von der Gartenbaukammer Bremen als zuständiger Fachkammer beantwortet werden.

Aufgaben im Einzelnen:
  • Wirtschaftsberatung auf dem Land mit landwirtschaftlicher Erzeugung in den Bereichen Tierhaltung und Ackerbau, Beratung und Erstellung von Anträgen im Rahmen des Agrarförderungsprogramms
  • Anträge zu Milchquotenübertragungen
  • Agrarsoziale Fragen wie Umschulungen, Hofaufgaben u.a.
  • Umsetzung der EU-Agrarreform.
  • Gemeinsame Flächenanträge für Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen sowie Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete.
  • Beratung zur extensiven Landbewirtschaftung für die Programme des Umweltsenators und des Senators für Wirtschafts und Häfen
  • Betreuung und Überwachung der praktischen Berufsausbildung in den Bereichen:
    - Pferdezucht und -haltung
    - Reiten
    als beauftragte Stelle durch den Senator für Bildung.
  • Stellungnahmen zur Flächennutzungs- und Bebauungsplanentwürfen als Träger öffentlicher Belange aus Sicht der Landwirtschaft.
  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von öffentlichen Vorträgen oder Organisation von Führungen.