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Wichtige Hinweise zur Vorbeuge gegen die Maul- und KlauenseucheIn unserem Informationsblatt haben wir Sie auf die Gefahren, die mit der Maul- und Klauenseuche verbunden
sind, hingewiesen. Um das Risiko der Übertragung der Krankheitserreger auf Ihren Tierbestand zu
minimieren, sollten Sie für Ihren Betrieb folgende Vorbeugemaßnahmen treffen:
- Schränken Sie den Zugang betriebsfremder Personen und Fahrzeuge zu Ihrem Betriebsgelände durch
geeignete Maßnahmen ein. (z.B. Absperrung der Hofeinfahrt; Verhinderung des Betretens der Stallungen
durch betriebsfremde Personen). Dies gilt in besonderem Maße für Direktvermarkter und die
Ab-Hof-Abgabe an Verbraucher. Aber auch für die anderen Betriebe ist eine besondere Umsicht geboten.
- Wir empfehlen Ihnen außerdem, ein wirksames Desinfektionsmittel vorrätig zu halten, das Sie zur
Desinfektion von Fahrzeugreifen bzw. zum Befüllen von Desinfektionswannen zur Schuhdesinfektion vor
den Zufahrten zu Ihrem Hof und den Eingängen zu den Ställen verwenden können. Es eignen sich für
diese Zwecke z. B. Natronlauge 2%, Ameisensäure 4% oder z. B. das Handelsdesinfektionsmittel
"Vennovet 1". Personen, die den Hof oder die Stallungen betreten müssen, sollte betriebseigene
Schutzkleidung (Einmalanzüge, Plastiküberschuhe) zur Verfügung gestellt werden.
- 1. Beim geringsten Seuchenverdacht ist umgehend der
LMTVet zu informieren
- 2. Vermeiden Sie, wenn möglich, den Zukauf von Tieren.
- 2. Die Verfütterung von Speiseabfällen ist verboten, da über Speiseabfälle
Infektionen ausgelöst werden
können.
- 4. Halten Sie die gesetzlich erlassenen Übergangsvorschriften bitte genau ein.
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